Baugrundstück mit Altbestand
Das Grundstück mit der Altsubstanz (Zweifamilienhaus) wird im Rahmen eines Nachlasses verkauft und somit gg. Höchstgebot. Die Preisvorstellung beträgt mind. € 663.000,00. Termin für die Gebotsabgabe ist spätestens am 4.8.2022 um 12 Uhr.
Wasser/GAS/Strom liegen im Grundstück. Eine mögliche Bebauung wurde i.R. des Verkaufs aus einem Nachlass nicht geprüft. Das Anwesen ist nicht in der Denkmalschutzliste eingetragen. Eine Baugrunduntersuchung hat nicht stattgefunden.
Gebote bitte schriftlich per Mail/Fax an unser Büro. Wir nehmen Gebote nur von Interessenten entgegen, die sich vorher bei uns gemeldet haben und entsprechende Unterlagen/Expose erhalten haben. Nach 12 Uhr erfolgt die Ermittlung des Höchstgebotes durch das telefonisch Ausschlussverfahren. Angerufen werden die beiden Bieter, die das höchste und das zweit höchste Gebot abgegeben haben. Rückfragen hierzu gerne telefonisch.
Gebote bitte schriftlich per Mail/Fax an unser Büro. Wir nehmen Gebote nur von Interessenten entgegen, die sich vorher bei uns gemeldet haben und entsprechende Unterlagen/Expose erhalten haben. Gebote per SMS oder WhatsApp nehmen wir nicht entgegen. Folgegebote per Mail sind möglich.
Bitte beachten Sie:
- Wir nehmen Gebote nur entgegen auf dem von uns vorbereiteten Formular, dass wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung stellen.
- Bei Abgabe des Gebotes ist eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank/Sparkasse/Genossenschaftsbank oder Kapitalnachweis notwendig sowie zur Erfüllung des Geldwäschegesetzes eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Sollte wie z.B. im Reisepass keine Anschrift vermerkt sein, wo benötigen wir auch eine aktuelle Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde.
Aufgrund der Größenordnung des Kaufpreises nehmen wir nur Gebote entgegen mit Bietschritten von mindestens € 10.000.00.
Da es sich um einen Verkauf aus einem Nachlassverfahren handelt und die Zustimmung des Nachlassgerichts notwendig ist, kann es bei der Abwicklung zu spürbaren zeitlichen Verzögerungen in der Abwicklung kommen.
Die Bietenden können sich jederzeit in unserem Büro über den jeweiligen Stand des Gebotsverfahren und die derzeitige Höhe des Gebots erkundigen und dann ggfs. ihr Gebot erhöhen.
Das Höchstgebot wird dann dem Nachlasspfleger zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung über den Verkauf trifft alleine der Nachlasspfleger in Abstimmung mit dem Nachlassgericht.
Der Nachlasspfleger ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Alle Angaben im Expose beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Unterlagen. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlern ausgeschlossen.
Bitte geben Sie bei Anfragen immer den vollständigen Namen, die Postadresse und eine Kontakttelefonnummer an. Unvollständige Anfragen können wir leider nicht bearbeiten.