Denkmalgeschütztes Wohn/Geschäftshaus in Nürnberg
Das Objekt befindet sich im Stadtteil Gostenhof, ca. 1,5 KM westlich des Stadtzentrums von Nürnberg. Die Umgehungsbebauung zeichnet sich entsprechend der Lage in einem Mischgebiet überwiegend durch gemischt genutzte Objekt in Form von Wohn- und Geschäftshäusern als auch Mehrfamilienhäusern in geschlossener Bauweise aus.
Im Erdgeschoss befindet sich die ehemalige Ladeneinheit mit ca. 98 m2 Fläche. Im I.+II.+III. OG befindet sich je eine 4 Zimmer-Einheit mit ca. 119 m2 Wohnfläche.
Die Grundrisse sind als PDF-Datei hinterlegt. Die Einheiten werden durch GAS-Etagenwohnungen beheizt.
Das Anwesen wird im Rahmen einer Testamentsvollstreckung verkauft und somit gg. Höchstgebot. Die Preisvorstellung beträgt mind. € 480.000,00. Termin für die Gebotsabgabe ist spätestens am 28.5.2024 um 10 Uhr.
Gebote bitte schriftlich per Mail/Fax an unser Büro. Wir nehmen Gebote nur von Interessenten entgegen, die sich vorher bei uns gemeldet haben und entsprechende Unterlagen/Expose erhalten haben. Nach 10 Uhr erfolgt die Ermittlung des Höchstgebotes durch das telefonisch Ausschlussverfahren. Angerufen werden die beiden Bieter, die das höchste und das zweit höchste Gebot abgegeben haben. Rückfragen hierzu gerne telefonisch.
Gebote per SMS oder WhatsApp nehmen wir nicht entgegen. Folgegebote per Mail sind möglich.
Bitte beachten Sie:
Bei Abgabe des Gebotes ist eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank/Sparkasse/Genossenschaftsbank oder Kapitalnachweis notwendig sowie zur Erfüllung des Geldwäschegesetzes eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Bei juristischen Personen benötigen wir zusätzlich die Kopie eines Registerauszugs.
Aufgrund der Größenordnung des Kaufpreises nehmen wir nur Gebote entgegen mit Bietschritten von mindestens € 5.000.00.
Die Bietenden können sich jederzeit in unserem Büro über den jeweiligen Stand des Gebotsverfahrens und die derzeitige Höhe des Gebots erkundigen und dann ggfs. ihr Gebot erhöhen.
Das Höchstgebot wird dann dem Testamentsvollstrecker und dem Erben zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung über den Verkauf trifft alleine der Testamentsvollstrecker nach Absprache mit dem Erben. Zwischenverkauf vorbehalten.
Alle Angaben im Expose beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Unterlagen. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlern ausgeschlossen.
Bitte geben Sie bei Anfragen immer den vollständigen Namen, die Postadresse und eine Kontakttelefonnummer an. Unvollständige Anfragen können nicht bearbeitet werden.