Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Dumler, Projektentwicklung und Verwertung, Holzstr. 5a in 90513 Zirndorf.

1. Die Vertragsangebote der Firma Peter Dumler, Projektentwicklung & Verwertung, 90513 Zirndorf, Holzstrasse 5a, sind freibleibend und unverbindlich.

2. Sämtliche Angaben beruhen auf den Angaben des Verkäufers bzw. Eigentümers die wir in dessen Namen an die Interessenten weiterleiten. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen Dritter und werden von und nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von uns keine Haftung übernommen. Irrtum vorbehalten.

3. Das Angebot ist nur für den jeweiligen Interessenten persönlich bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an einen Dritten, der einen wirksamen Hauptvertrag abschließt, haften Sie neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen in Höhe der entgangenen Käufer- oder Verkäuferprovision.

4. Ist unser Vertragsangebot bereits dem Interessenten bzw. Auftraggeber bekannt oder durch ein anderes Maklerunternehmen nachgewiesen worden, so ist dieser verpflichtet die Firma Peter Dumler, Projektentwicklung und Verwertung, unverzüglich hierauf schriftlich hinzuweisen. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklerunternehmens.

5. Bei Verhandlungen mit dem Eigentümer oder bei Besichtigung unseres Vertragsangebotes ist auf das Angebot unseres Unternehmens Bezug zu nehmen.

6. Maklerprovision:
Unser Maklerunternehmen erhält für den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages für Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien sowie bebaute und unbebaute Erbbaurechte eine Maklerprovision von 3,57 % incl. gesetzlicher MwSt. vom Käufer und/oder Verkäufer. Die Aufteilung des gesamten Erfolgshonorars auf beide Auftraggeber (Käufer/Verkäufer) ist im Bundesland Bayern wie auch in anderen Bundesländern üblich. Aufgrund der jeweiligen Marktsituation kann das gesamte Erfolgshonorar aber auch einseitig oder in einem anderen Aufteilungsverhältnis vereinbart werden.

Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.

Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

7. Das Erfolgshonorar ist mit Abschluss des Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag) verdient und innerhalb von 4 Wochen zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss eines Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Gleichwertigkeit des Vertrages gewahrt bleibt. Bei Kaufverträgen aus Nachlassverfahren und/oder Betreuungsverfahren ist die Maklercourtage fällig mit Rechtskraftbeschluss des notariellen Kaufvertrages.

8. Das Zustandekommen eines Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag) ist der Firma Peter Dumler, Projektentwicklung und Verwertung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9. Doppeltätigkeit: Der Firma Peter Dumler, Projektentwicklung und Verwertung ist es gestattet, auf für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

10. Abweichungen und/oder Ergänzungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren

11. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

12. Mündliche Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Maklers gültig.